Bergfreiheit – der Name ist Programm! Am 14.09.1561 erließ Graf Samuel von Waldeck ein Edikt über die „Bergfreiheiten im Thale der Urf“, welches der Bergmannssiedlung den Namen geben sollte. Hier wurde zunächst Eisen-, später auch Kupfererz abgebaut. Als Anreiz für die schwere und gefährliche Arbeit unter Tage oder in Hütten und Hammerwerken gewährte der Landesherr den Bergleuten diese außergewöhnlichen „Freiheiten“, unter anderem drei Jahre lang den Einschlag von Bau-, Brenn- und Kohleholz „frei jeder Abgabe“. Für immer gestattete der Graf „Schacht- und Stollenrecht“ sowie Gewerbefreiheit und freie niedere Gerichtsbarkeit.
Im Gegensatz zur Landesverfassung durften die „Freiter“ ihren Bürgermeister und Rat selbst wählen. Schankrecht, freier Wochenmarkt, Badestuben, Mühlen, Brauhäuser, Salzkasten, Fleischwerke und Pochhämmer waren weitere „allergnädigst verliehene“ Rechte und Freiheiten.


Die erste urkundlich erwähnte Kirchenglocke aus Eisen wurde hier von Johann Sonneborn gegossen und begleitete die Bergleute durch die Jahrhunderte. Bereits 1590 wurde die Erzförderung wieder eingestellt. Zwischen 1732 und 1744 sowie Ende des 19. Jahrhunderts schürfte man erneut, aber mit wenig Erfolg. Die ehemalige Kupfermine ist heute als Besucherbergwerk zu besichtigen. Die ortsansässige Edelsteinschleiferei hat noch Schürfrechte. Dort findet man neben Kostbarkeiten aus aller Welt auch den Halbedelstein Kellerwaldachat, den „Edelstein des Kellerwaldes“.


Das Besucherbergwerk Bergfreiheit öffnet als südlichstes Eingangstor des Geoparks „GrenzWelten“ Waldeck-
Frankenberg den Ausgangspunkt für geologische Erkundungen in die weitere Umgebung.